Die Anforderungen an die Arbeitsschutzmaßnahmen im Umgang mit alternativen Antrieben und Systemen werden für Unternehmerinnen und Unternehmer immer anspruchsvoller. Diese trifft sowohl auf bauliche Maßnahmen und ihre Umsetzung als auch auf die Qualifizierung der Mitarbeiter und Sicherheitskonzepte zu.

Die erste und oberste Pflicht zur Unfallverhütung im Betrieb liegt immer beim Unternehmer. Im schulischen Kontext obliegt diese Pflicht zunächst dem Schulleiter. Wird im Folgenden vom Unternehmer gesprochen, ist damit automatisch der Schulleiter betroffen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) hat die "FBHM-099 Umgang mit Gassystemen" veröffentlicht (Stand: 18.11.2018). Diese Schrift soll unter anderem Kfz-Werkstätten, und auch den Schulen, bei der Erstellung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Dabei werden die  Anforderungen in den Bereichen Wasserstoff, Brennstoffzellensysteme, Prozesse und Personen berücksichtigt.

Zu den wesentlichen Inhalten zählen:

  • Aufbau und Umgang von Wasserstoffsystemen
  • Gefährdungen beim Umgang mit Wasserstoff
  • Betriebliche Notfallvorbereitung im Umgang mit Wasserstoff