Betriebsanweisungen sind ein wichtiges Instrument, um auf das sicherheitsgerechte Verhalten von Beschäftigten einzuwirken und Gefährdungen am Arbeitsplatz zu vermeiden. Beim Abfassen von Betriebsanweisungen sind neben der Kenntnis der Arbeitsprozesse auch Informationen zu den eingesetzten Materialien, Geräten, Maschinen, persönliche Schutzausrüstung usw. erforderlich. Die Erstellung ist wiederum Pflicht des Unternehmers, der diese auf den zuständigen Vorgesetzten für einen bestimmten Arbeitsbereich übertragen kann.
Betriebsanweisungen müssen schriftlich in verständlicher Form und Sprache verfasst werden. Entscheidend dabei ist, dass die Beschäftigten die sachlichen Hinweise der Betriebsanweisung verstehen und in der betrieblichen Praxis anwenden können. Gegebenenfalls sind Sachverhalte durch bildliche Darstellungen zu verdeutlichen.
Bezüglich Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb im Unternehmen muss sowohl eine Betriebsanweisung für den Gefahrstoff Wasserstoff an sich als auch für die mit Wasserstoff betriebene Anlage erstellt werden.