Die Qualifikationsstufen der DGUV-Information FBMH-099 sind in das Qualifikationskonzept für Lehrkräfte der ALP-Dillingen integriert. Sie finden darin sinngemäß ihre Anwendung.
Soll ein Brennstoffzellenfahrzeug im Lernfeldunterricht eingesetzt werden, empfiehlt es sich das Qualifikationskonzept der ALP-Dillingen zu nutzen. Werden im Rahmen des Unterrichts beispielsweise Arbeiten an der Bremsanlage durchgeführt, so muss die unterrichtende Lehrkraft mindestens eine Qualifikation der Stufe 1S nachweisen können. Dies kann im Schulbetrieb erreicht werden, wenn die betreffende Lehrkraft die Qualifikation 2S im Rahmen des ALP-Qualifikationskonzeptes erwirbt. Diese geht über die Qualifikation einer Fachkundigen Person 1S hinaus und beinhaltet diese. Oder die betreffende Lehrkraft erhält eine Unterweisung zur Fachkundigen Person 1S von jemandem, der bereits im Besitz einer höheren Qualifizierung 2S/3S ist. Danach dürfen aber lediglich Arbeiten am Brennstoffzellenfahrzeug durchgeführt werden, die auch dieser Qualifikationsstufe entsprechen. Da Brennstoffzellenfahrzeuge über ein Hochvolt-System verfügen, wird die entsprechende Qualifikation aus der DGUV 209-093 bzw. aus dem Qualifikationskonzept für HV-Fahrzeuge vorausgesetzt. Für darüber hinausgehende Arbeiten am Gassystem, insbesondere für die Fehlersuche und Tausch von Komponenten des Gassystems, ist Qualifikationsstufe 2S notwendig. Grundsätzlich gilt jedoch für alle Arbeiten an einem Brennstoffzellenfahrzeug, dass die entsprechenden Herstellervorgaben, unabhängig von der erreichten Qualifikationsstufe, immer einzuhalten sind.
Das Qualifikationskonzept der ALP-Dillingen ist primär für Arbeiten an Fahrzeugen in einem schulischen Zusammenhang entwickelt worden.