Entsprechend §6 Absatz 9 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist der Arbeitgeber für die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes verantwortlich.
Zur genaueren Erläuterung des 3. Punktes
... 3. ob und welche Bereiche entsprechend Anhang I Nummer 1.7 in Zonen eingeteilt wurden.
Risikobereiche
Explosionsgefährdende Bereiche werden nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens von gefährlichen explosionsfähigen Atmosphären in die Zone 0, 1 und 2 unterteilt. .
Zone 0:
Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebel ist ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden. Die Zone 0 ist vergleichbar im Fahrzeug beim Tankbehälter und in den wasserstoffführenden Leitungen und Komponenten.
Zone 1:
Zone 1 ist ein Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebel bilden kann. Zone 1 ist bei den betriebsmäßigen undichten LH2-Fahrzeugen oberhalb der Öffnungen der Abblasleitung am Fahrzeug vorhanden, da hier im Normalbetrieb Wasserstoff austreten kann.
Zone 2
Zone 2 ist ein Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbare Gasen, Dämpfen oder Nebel normalerweise nicht oder nur kurzzeitig austritt. Auch für diese Zone sind Maßnahmen erforderlich, die im Zusammenhang mit der Werkstattausstattung (Lüftung im Deckenbereich) beschrieben werden.
Bei der Festlegung der Zonen ist auf Grund der geringen Dichte, der hohen Diffusion von Wasserstoff und der damit verbundenen Eigenschaften mit Augenmaß vorzugehen.
Anhang I Nummer 1
1.8 Mindesvorschriften für Einrichtungen in explosionsgefährdeten Bereichen, sowie für Einrichtungen in nichtexplosionsgefährdeten Bereichen, die für den Explosionsschutz in explosionsgefährdeten Bereichen von Bedeutung sind
... (3) Insbesondere sind in explosionsgefährdeten Bereichen, die in Zonen eingeteilt sind, folgende Kategorien von Geräten zu verwenden:
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in Zone 0: Geräte der Kategorie 1,
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in Zone 1: Geräte der Kategorie 1 oder der Kategorie 2,
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in Zone 2: Geräte der Kategorie 1, der Kategorie 2 oder der Kategorie 3.
Gerätekategorie 1:
Die Gerätekategorie 1 zeugt von einem sehr hohen Maß an Sicherheit.
Der Schutzgrad ist sehr hoch bei seltenen Störungen und beim Auftreten von zwei unabhängigen Fehlern.
Gerätekategorie 2:
Die Gerätekategorie 2 zeugt von einem hohen Maß an Sicherheit.
Der Schutzgrad ist hoch beim Auftreten einer zu erwartenden Störung und einem Fehler.
Gerätekategorie 3:
Die Gerätekategorie 3 zeugt von einem erhöhten Maß an Sicherheit.
Der Schutzgrad ist normal im normalen Betrieb.
Fahrzeuge mit Flüssigwasserstoffspeicherung, die über ein sicheres „Boil-off-Management“ verfügen, werden in dieser Hinsicht gleichbehandelt. Ein sicheres „Boil-off-Management“ sorgt durch Verdünnung oder katalytische Umsetzung der betriebsbedingten Wasserstoffabgabe dafür, dass sie keinerlei Gefahr mehr für die Umgebung darstellt. Somit können grundsätzlich Fahrzeuge mit beiden Speichertypen ohne weitere Maßnahmen in Werkstätten eingefahren werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass keine Schädigung von wasserstoffführenden Teilen (z.B. durch Unfall) vorliegen und das H2-Überwachungssystem keine Warnhinweise auf eventuelle Leckagen gibt.
Im Falle einer Schädigung von wasserstoffführenden Teilen, einschließlich des Tanksystems, oder einer diagnostizierten Wasserstoffleckage durch fahrzeugeigene H2-Gassensorik ist das Tanksystem außerhalb der Werkstatt zu entleeren. Bei einer Schädigung von wasserstoffführenden Teilen ist der Tank vom Leistungssystem zu trennen und das System zu entleeren. Die Entleerung ist an einem geeigneten Platz, bevorzugt im Freigelände, gemäß der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens durchzuführen. Während der Entleerung sind Zündquellen fernzuhalten. Die Definition, ab wann ein Tank als leer angesehen werden kann, ist den Herstellerinformationen zu entnehmen.