Arbeitsbereiche, in denen mit brennbaren Flüssigkeiten der Einstufung extrem und leicht entzündbar (Flammpunkt <23°C) gearbeitet wird oder in denen mit dem Auftreten von brennbaren Gasen / Dämpfen zu rechnen ist, müssen mit dem Verbotszeichen „Keine offene Flamme, offene Zündquelle und Rauchen verboten“ deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet sein.

Mit dem Auftreten brennbarer Gase oder Dämpfe ist z. B. im Umgang mit Akkumulatoren und bei Arbeiten am gasführenden System zu rechnen, wenn dies nicht entleert und inertisiert ist.