Die vom Tanksystem wegführenden Druckleitungen zur Versorgung des Antriebssystems führen nach Stand der Technik einen Wasserstoffdruck von weniger als 30 bar. Im Niederdruckbereich wird zusätzlich noch zwischen den ,,class 1" (4,5-30 bar) und den „class 2"-Komponenten (< 4,5 bar) unterschieden.

Das Öffnen von wasserstoffführenden Leitungen sollte nach Möglichkeit nach Entleerung der Leitungen erfolgen. Sollte dies aus technischen Gründen im Einzelfall nicht möglich sein, kann langsam und vorsichtig das Öffnen von Rohrverbindungen auch ohne Entleerung oder Inertisierung erfolgen. Dabei ist für eine gute Belüftung zu sorgen. Zusätzlich sind Gehörschutz und Schutzbrille zu tragen. In der Nähe des Fahrzeug (< 2m Radius) sollen sich keine weiteren Personen aufhalten. Grundsätzlich ist bei der Freisetzung von Wasserstoff mit der Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre zu rechnen. Die Vorgaben aus den technischen Richtlinien zum Explosionsschutz sind in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen (TRGS 721). Für das Öffnen von Leitungen sind die Vorgaben der Hersteller zu beachten.

Die Hochdruckseite des Wasserstoffsystems darf grundsätzlich nur im Außenbereich mit Schutzmaßnahmen durchgeführt werden (Absperrung Radius min. 10 m, Potentialausgleich, etc.). Um einer Zündung von austretendem Wasserstoff durch statische Entladung entgegenzuwirken, muss der Boden im Arbeitsbereich leitfähig sein oder es muss alternativ eine Erdungsleitung an die leitfähige Kraftstoffleitung angeschlossen werden, die in den Potenzialausgleich des Gebäudes eingebunden wird.