Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss sichergestellt werden, dass das Wasserstoffsystem dicht ist.
Diese Prüfung wird durchgeführt:
- Vor Beginn der Arbeiten am Wasserstoffsystem
- Vor riskanten Arbeiten (Quellen mit Zündenergie)
- Bei Verdacht auf eine Leckage
- Nach der Arbeit am Wasserstoffsystem
- Vor dem Inertisieren von Leitungen und Wasserstoffbehältern
- Vor dem Abblasen von Wasserstoff
Diese Dichtheitsprüfung kann bei zugänglichen Teilen mit Lecksuchmittel und bei weniger zugänglichen Teilen mit einem Gasspürgerät durchgeführt werden. Die Kontrolle beginnt beim Tank und endet an der Brennstoffzelle. Welches Mittel bei der Dichtheitsprüfung zum Einsatz kommt, entscheidet die "Fachkundige Person" (Stufe 2S nach FBHM-099) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und nach Vorgabe der Hersteller.