Das Elektronische Gasspürgerät kann an Stellen eingesetzt werden, die schlecht einsehbar sind und somit die Prüfung mit dem Lecksuchspray zu keinem Ergebnis führt.

 Ab einem Wert von 500 ppm muss die detektierte Leckage behoben werden!
 

  • i.O. < 500 ppm
  • n.i.O > 500 ppm

 

Das Gasspürgerät muss mindestens 10 Sekunden an der Prüfstelle gehalten werden, um Verbindungen bzw. Verschraubungen im vollen Umfang (360°) zu prüfen. Hierzu muss auch die Bedienungsanleitung zum Elektronischen Gasspürgerät beachtet werden, um die Funktionsweise des Gerätes zu erkennen.

Beim Einsatz mit Lecksuchspray zur Dichtheitsprüfung muss deutlich eine Blasenbildung sichtbar bzw. erkennbar sein, wenn eine undichte Stelle ermittelt wird.

Die Einwirkzeit bei Lecksuchspray beträgt 30 Sekunden nach Vorgabe der GSP/GAP-Durchführungsrichtlinie.